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Dr. med. Philipp Langenbuch |
Im Gegensatz zu Berufstauchern, für die eine jährliche Taucheruntersuchung gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zwingend vorgeschrieben ist (sog. "G 31" Untersuchung), müssen sich Sporttaucher nicht ärztlich untersuchen lassen um ihren Sport ausüben zu können. Neben den rein medizinischen Gründen, die trotz der fehlenden Verpflichtung für die Durchführung einer regelmäßigen Tauchtauglichkeitsuntersuchung sprechen, sind es versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe die bei vielen Tauchsportorganisationen dazu geführt haben, dass auch von Sporttauchern die Vorlage einer gültigen ärztlichen Tauchtauglichkeitsbescheinigung verlangt wird. Ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigungen werden zum Beispiel häufig bei der Anmeldung zu Anfängerkursen, vor weiterführenden Brevetierungen, sowie auf Tauchbasen in Urlaubsgebieten verlangt.
Für Sporttaucher bis zum 40. Lebensjahr wird eine Wiederholung der ärztlichen Untersuchung alle zwei Jahre empfohlen, danach jährlich.
Sie erhalten einen Fragebogen zur persönlichen Krankengeschichte den Sie vorab downloaden und ausfüllen können
und werden im Anschluss darauf
im persönlichen Gespräch hierzu befragt.
Anschließend wird eine eingehende körperliche Untersuchung unter besonderer Beachtung des Hals- Nasen- Ohrenbereichs , der Brustorgane und des Nervensystems durchgeführt.
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen bei Sporttauchern sind nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Die Kosten sind vom Taucher selbst zu tragen.
Sprechzeiten
nach telefonischer Vereinbarung.
Tel.: (040) 601 24 12
Praxis Dr. med. Langenbuch - Langenstücken 24 - 22393 Hamburg.